Einklagen leichtgemacht – Textmuster und alle Infos zum Einklagen

Du hast dich auf einen Studienplatz beworben, doch wurdest abgelehnt? Keine Sorge, denn noch ist Hopfen und Malz nicht verloren. Mit ein wenig Geschick kommst du mittels des Einklagens doch noch an deine Wunsch-Uni. Wir erklären dir, wie das funktioniert.

1) Widerspruch

Der erste Schritt des Einklagens beginnt mit dem Widerspruch. Diesen musst du spätestens einen Monat nach Erhalten des Ablehnungsbescheids an die Universität bzw. die Hochschule deiner Wahl senden. Klicke auf den Button für das Textmuster des Widerspruchs.

2) Eilantrag

Der zweite Schritt besteht aus dem sogenannten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilantrag), den du spätestens einen Tag vor Vorlesungsbeginn an das zuständige Verwaltungsgericht senden musst. Klicke auf den Button für das Textmuster des Eilantrages.

3) Vergleich

Läuft das Einklagen zu deinen Gunsten, folgt der letzte Schritt: Der von der Uni angebotene Vergleich. Um diesen annehmen zu können, musst du Widerspruch, wie auch den Eilantrag zurücknehmen. Mehr Infos wie auch die Textvorlage dafür findest du über den Button.

Allgemeine Infos zum Einklagen

Öffentliche Hochschulen und Universitäten (Unis) unterliegen in Deutschland dem „Kapazitätsausschöpfungsgebot“. Das bedeutet, dass sie alle Studienplätze vergeben müssen, die ihnen zur Verfügung stehen.

Beim sogenannten „Einklagen“ berufst du dich darauf, dass die Uni deiner Wahl ihre Studienplatzkapazitäten eben nicht ausgeschöpft hat.

Das zuständige Gericht prüft daraufhin, ob noch Kapazitäten für weitere Studienplätze vorhanden sind und weist diese Plätze nach den Standard-Vergabekriterien zu.

Voraussetzungen für das Einklagen

Um dich überhaupt Einklagen zu können, musst du alle Zulassungsbedingungen für dein begehrtest Studium erfüllen. Außerdem muss deine Bewerbung bei der Uni frist- und formgerecht eingereicht worden sein.

Wenn die Uni deine Bewerbung trotz alledem ablehnt, könntest du natürlich warten und hoffen, dass du im Zuge des Nachrückverfahrens verspätet den begehrten Studienplatz zugeteilt bekommst. Doch wer will das schon!

Deshalb setzen immer mehr anstrebende Studenten auf das Einklagen, um ihre Chance zu erhöhen, den gewünschten Studienplatz ihrer Wahl zu bekommen.

Die beiden Standbeine des Einklagen – Widerspruch und Eilantrag

Das Einklagen besteht in erster Linie aus zwei Dokumenten:

  1. Den Widerspruch, den du an die Uni schickst.
  2. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilantrag). Diesen schickst du gleichzeitig an das zuständige Verwaltungsgericht.

Wie genau diese auszusehen haben und was du alles dabei beachten musst, findest du herraus, wenn du auf die entsprechenden Links klickst.

Die Fristen beim Einklagen

Ab dem Moment, in dem der Ablehnungsbescheid bei dir eingegangen ist, hast du einen Monat Zeit, um den Widerspruch bei der Uni einzureichen.

Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung könntest du spätestens am Tag vor Vorlesungsbeginn stellen. Doch würde das alles nur unnötig verzögern. Deshalb sende ihn am besten, wie schon geschrieben, gleichzeitig mit dem Widerspruch ab. Und wenn du schon dabei bist, lege dem Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Kopie des Widerspruchs hinzu.

Die möglichen Kosten für das Einklagen

Ob beim Einklagen die Anzugträger wie hier im Bild dir das Geld aus der Tasche ziehen kommt ganz darauf an.

Doch kostet das Einklagen etwas? Im Zweifelsfalls schon, im Regelfall nicht. In dem Artikel zu den Kosten des Einklagens, was finanziell unter welchen Bedingungeb auf euch zukommen kann.

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