
Wir empfehlen dir im Zuge des Einklagens keinen Anwalt zu nehmen, da es keinen braucht, um einen formgerechten Widerspruch und Eilantrag zu formulieren.
Welche Kosten beim „Einklagen“ auf dich zukommen, hängt davon ab, wie das Verfahren für dich ausgeht.
In Hamburg gliedern sich die Kosten wie in der folgenden Tabelle auf:
Vergleich (außergerichtliche Einigung) | 63,50 € |
Gewonnenes Verfahren | Keine Kosten |
Eilantrag abgewiesen | 190,50 € Gerichtskosten 413,64 € Anwaltskosten |
Beschwerde der Uni erfolgreich | 254,00 € Gerichtskosten 600,71 € Anwaltskosten |
Klage abgewiesen | 438,00 € Gerichtskosten |
Diese Tabelle dient nur ungefähren Kostenvorstellung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesland und individueller Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt variieren.
Wie genau das Einklagen funktioniert, erfährst du in unserem Artikel Textmuster und Infos zum Einklagen.