Einklagen – Die möglichen Kosten

Ob beim Einklagen die Anzugträger wie hier im Bild dir das Geld aus der Tasche ziehen kommt ganz darauf an.

Wir empfehlen dir im Zuge des Einklagens keinen Anwalt zu nehmen, da es keinen braucht, um einen formgerechten Widerspruch und Eilantrag zu formulieren.

Welche Kosten beim „Einklagen“ auf dich zukommen, hängt davon ab, wie das Verfahren für dich ausgeht.

In Hamburg gliedern sich die Kosten wie in der folgenden Tabelle auf:

Vergleich (außergerichtliche Einigung)63,50 €
Gewonnenes VerfahrenKeine Kosten
Eilantrag abgewiesen190,50 € Gerichtskosten 413,64 € Anwaltskosten
Beschwerde der Uni erfolgreich254,00 € Gerichtskosten 600,71 € Anwaltskosten
Klage abgewiesen438,00 € Gerichtskosten  

Diese Tabelle dient nur ungefähren Kostenvorstellung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesland und individueller Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt variieren.


Wie genau das Einklagen funktioniert, erfährst du in unserem Artikel Textmuster und Infos zum Einklagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.