Willkommen beim zweiten Schritt des Einklagens – dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, den du spätestens einen Tag vor Vorlesungsbeginn an das zuständige Gericht senden musst.
Du hast dich auf einen Studienplatz beworben, doch wurdest abgelehnt? Keine Sorge, denn noch ist Hopfen und Malz nicht verloren. Mit ein wenig Geschick kommst du mittels des Einklagens doch noch an deine Wunsch-Uni. Wir erklären dir, wie das funktioniert.