Willkommen beim zweiten Schritt des Einklagens – dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, den du spätestens einen Tag vor Vorlesungsbeginn an das zuständige Gericht senden musst.
Deine Bewerbung wurde abgelehnt und dein Versuch per Widerspruch und Eilverfahren einen Vergleich zu erlagen war fruchtlos, doch du willst trotzdem nicht aufgeben? Dann bist du hier goldrichtig!