Einklagen: Die letzten Mittel – Verwaltungsgericht, Nachrücken und Klage

Symbolbild einer Studentin, beim Überlegen welchen Weg sie beim Einklagen einschlägt.

Deine Bewerbung wurde abgelehnt und dein Versuch per Widerspruch und Eilverfahren einen Vergleich zu erlagen war fruchtlos, doch du willst trotzdem nicht aufgeben? Dann bist du hier goldrichtig!

In diesem Abschnitt beleuchten wir, mit Ausnahme des Vergleichs, alle anderen möglichen Szenarien, die dich über Umwegen zum begehrten Studienplatz bringen könnten, wie auch die Szenarien, wo es kaum eine Aussicht auf Erfolg gibt.

Doch bevor wir dazu kommen, folgt die Empfehlung der Aussagen dieser Website nicht blind zu vertrauen, sondern dich stattdessen an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der von dir begehrten Uni zu wenden.

Das Verwaltungsgericht weist dir einen Studienplatz zu

Dies kann passieren, wenn die Hochschule oder Universität (Uni) dir keinen Vergleich anbietet, aber das Verwaltungsgericht dennoch feststellt, dass die Uni noch Kapazitäten freihätte und feststellt, dass du zu denjenigen gehörst, die die „besten“ Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang besitzen.

Falls die Uni dies nicht akzeptieren möchte, könnte sie gegen diese Zuweisung bei dem zuständigen Gericht in Beschwerde gehen.

Würde dieser Beschwerde stattgegeben werden, müsstest du eine echte Klage erheben, um deinen begehrten Studienplatz zu retten. Hierfür bräuchtest du auf jeden Fall rechtlichen Beistand.

Du erlangst einen Studienplatz im Nachrückverfahren

Selbst wenn der Vergleich dir nicht angeboten wurde und du keine echte Klage wagen willst, kann es sein, dass dir verspätet der begehrte Studienplatz auf dem Wege des Nachrückverfahrens von der Uni angeboten wird.

Dies kann passieren, wenn Studienplätze nachträglich frei werden, weil sie nicht angenommen wurden. Ist ein Studienplatz frei geworden wird er automatisch an den rangnächsten Bewerber vergeben.

Das aussichtslose Szenario

Aussichtslos ist der Versuch einer echten Klage, wenn die Uni dir keinen Vergleich anbietet und das Gericht keine ungenutzten Kapazitäten im begehrten Studiengang ausmacht, oder andere „Einkläger“ bessere Zulassungsvoraussetzungen besitzen als du.


Doch genug von den Hiobs-Aussichten. In der Regel ist das Einklagen erfolgreich, wenn man alle Schritt richtig befolgt. Wie dies geht, erfahrt ihr in dem Übersichtsartikel Einklagen leichtgemacht – Textmuster und Infos zum Einklagen.

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